Rettungsgassen retten Leben

Immer wieder hört, liest oder sieht man in den Medien Berichte über Unfälle bei denen die Rettungskräfte nicht rechtzeitig am Unfallort eintreffen, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde und das Rettungsfahrzeug nicht an den aufgestauten Autos vorbei kam. Viele denken sich, wenn sie das Blaulicht im Rückspiegel sehen, können sie ja schließlich immer noch an den Rand fahren. Aber gerade in Staus ist der Rangierabstand oftmals nicht gegeben. Dabei kann es so einfach sein, wenn man sich von vornherein daran hält, wozu einen übrigens auch das Gesetz verpflichtet.

§11 StVO (Besondere Verkehrslagen)

“Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.”

Und so wird’s gemacht

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Quelle: 
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Rettungsgasse.aspx