[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=HcHrVM_PNTI[/embedyt]

 

Laut Statistik verunglücken in Deutschland täglich 2 Personen tödlich durch Feuer. Auch im eigenen Haus ist man vor diesem Unglück nicht sicher. Dabei stirbt die Mehrheit der Betroffenen an einer Rauchvergiftung. Rauch ist schneller als Feuer und lautlos. Kein Wunder, dass Zweidrittel der Opfer nachts im Schlaf überrascht werden. Schon eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann bereits tödlich sein. Die Opfer werden bewusstlos und ersticken.

Gefährlich ist hierbei die Annahme, man sei in seinen eigenen vier Wänden absolut sicher. “Wenn ich nicht selbst vom Brandgeruch wach werde, wird mich notfalls der Nachbar oder mein Haustier schon rechtzeitig alarmieren.” Weit gefehlt, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts und auch wenn das Tier den Geruch eventuell bemerkt, kann es bereits zu spät sein.

Lebensretter – Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder hingegen wecken Sie rechtzeitig durch einen schrillen Alarmton und verschaffen Ihnen die Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und anschließend die Feuerwehr zu alarmieren.

Funktionsweise

Trotz unterschiedlicher Hersteller funktionieren die Geräte alle gleich oder zumindest auf ähnliche Art und Weise. In dem Rauchmelder gibt es eine Messkammer, in der in bestimmten Zeitintervallen eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Tritt nun Rauch in diese Kammer wird das ausgesendete Licht beim Auftreffen auf den Rauch gestreut/reflektiert und aktiviert eine Fotozelle. Diese löst dann den Alarm aus und warnt durch einen lauten Signalton. In der Regel reicht Kerzen- oder Zigarettenrauch jedoch nicht aus, um einen Alarm auszulösen.

Funktionsweise eines Rauchmelders (Foto: Forum Brandrauchprävention e.V.)

Gesetzgebung

Laut Gesetz (§48 Abs 4) in der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 01.09.2006 eine Einbaupflicht für alle Um- und Neubauten. Für bestehende Wohnungen ist dies seit dem 31.12.2009 in Kraft getreten. Das Gesetz besagt, dass in allen Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sowie in Fluren, über die Rettungswege führen, Rauchmelder installiert sein müssen. Für den Einbau ist der Eigentümer/Vermieter verantwortlich, während der Mieter später für die Wartung in die Pflicht genommen wird.

Verstöße gegen dieses Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit Geldbußen bis zu 500000 Euro geahndet werden. (§ 84, Abs 1, Nr. 12).

Montage

Die Montage ist zumeist sehr simpel. Über zwei kleine Schrauben muss entweder eine Grundplatte oder der Rauchwarnmelder selbst, an die Decke geschraubt werden.

Worauf sollte beim Kauf geachtet werden

– der Rauchwarnmelder sollte über einen Testknopf verfügen, über den die ordnungsgemäße Funktionsweise getestet werden kann
– der Rauchwarnmelder sollte spätestens 30 Tage vor einem nötigen Batteriewechsel über ein Warnsignal auf diesen Umstand hinweisen
– der Rauchmelder sollte durch Anschrauben befestigt werden
– empfehlenswert sind Rauchwarnmelder, die über Funk auch andere Melder auslösen können.

Quelle: 
http://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/praevention/rauchwarnmelder/
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/